
Die Synergie, die zwischen den drei Pfeilern von CBA – Recht, Steuerwesen und Buchhaltung – erreicht wurde, sowie die große Aufmerksamkeit gegenüber der Wechselwirkung zwischen den geltenden Vorschriften und der Praxis verleihen der Abteilung für Restrukturierung und Insolvenzrecht eine Führungsstellung auf diesem Sektor.
Außer der Zustimmung, die die Abteilung für Restrukturierung und Insolvenzrecht bei den bekanntesten und wichtigsten Umschuldungsmaßnahmen Italiens bei Krisen- und/oder Insolvenzunternehmen sowie bei Insolvenzverfahren erzielt hat, kann sie auf kontinuierliche Auszeichnungen auch für ihre wissenschaftlichen und Schulungstätigkeiten verweisen.
Dank der erprobten Vernetzung mit internationalen Fachleuten ist die Abteilung für Restrukturierung und Insolvenzrecht auch auf dem Gebiet der Neuorganisation von Gesellschaften und grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren tätig.
Die Abteilung für Restrukturierung und Insolvenzrecht kann auf eine gefestigte Praxis in folgenden Gebieten verweisen:
- Neuorganisation von Gesellschaften sowohl von der Gläubigerseite als auch von der Seite des Krisenunternehmens aus
- Turnaround- und vorkonkursliche Maßnahmen (Sanierungspläne und Umschuldungsvereinbarungen), die auch durch die Umwandlung der Schulden in Risikokapital und/oder partizipative Finanzinstrumente vorgenommen werden
- Unterstützung der Verwaltungs- und Kontrollorgane und der Personen, die aus verschiedenen beruflichen Gründen involviert sind
- Insolvenzverfahren sowohl mit Fortsetzung der Betriebstätigkeit als auch mit Liquidation, auch mit „Verwaltungscharakter“
- Finanzierungen zugunsten von Rechtssubjekten im Krisenzustand und/oder bezüglich derer ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde
- Erwerb von Gesellschaften im Krisen- oder Insolvenzzustand und/oder der entsprechenden Vermögenswerte
- Geschäftliche Transaktionen in Sachen Distressed Debt und notleidender Kreditbestände (NPLs und UPLs) und/oder partizipativer Finanzinstrumente, sowie Investitionen in Distressed Assets
- Analyse und Bewertung der potenziellen „Insolvenz“-Haftungsprofile im Rahmen von Verbriefungsgeschäften, strukturierten Finanzgeschäften und Projektfinanzierung, derivativen Finanzinstrumenten, Emissionen von Anleihen und anderer Gesellschafts- und Finanztransaktionen