|
|
Wir beraten bei Equity- und Dept-Capital-Market-Geschäften, die im italienischen Bankgesetz Nr. 385/1993 und im italienischen Finanzgesetz Nr. 58/1998 geregelt sind, sowohl italienische und ausländische Emittenten, als auch Investoren und andere beteiligte Parteien.
Umfassende Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf:
Unser Beratungsschwerpunkt liegt in folgenden Bereichen:
Wir beraten börsennotierte Unternehmen im Tagesgeschäft, bei besonderen Transaktionen am Kapitalmarkt und zu allen Aspekten der Unternehmensführung.
CBA verfügt über langjährige Erfahrung in Sachen Regulierung und Aufsicht und dementsprechend solide Beziehungen zu Banca d’Italia und Consob.
Wir bieten ferner Banken und Finanzdienstleistern Rechts- und Steuerberatung bei der Entwicklung von Finanzierungsstrukturen für das aufsichtsrechtlich vorgesehene Eigenkapital, auch im Hinblick auf die von Basel III vorgesehene Stärkung der Eigenmittelbasis.