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Vor dem Hintergrund grenzüberschreitenden Handels nach Nordamerika und zunehmend weiteren Ländern, deren Gerichte die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Strafsanktion ermöglichen, ist das Thema Produkthaftung ein äußerst heikler und komplexer Aspekt unternehmerischer Tätigkeit.
Unsere Sozietät verfügt über weitreichende Erfahrungen bei der optimalen Gestaltung von Vertragsklauseln zur Haftungsbegrenzung je nach Mandant, Produkt und unter Berücksichtigung der auf diejenigen Länder anwendbaren Gesetze, in denen das Produkt bevorzugt vertrieben wird. Wir unterstützen Sie ferner professionell bei nationalen und internationalen Rückrufaktionen.
Beachtliche Unterschiede zwischen den Gesetzen der verschiedenen Länder, sowohl im Hinblick auf das haftungsauslösende Verhalten, als auch in Bezug auf den zu ersetzenden Schaden, macht den Umgang mit diesem Thema für Unternehmen schwierig. Durch unser dichtes Netz an Korrespondenzanwälten und eine ständige Auseinandersetzung mit ausländischen Rechtssystemen können wir unseren Mandanten die richtige Lösung anbieten. Wir ermitteln das für Sie am besten geeignete Gericht und einzelstaatliche Gesetz und vertreten Sie im Falle von Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten oder bei der Verhandlung von Vergleichen.
Im Falle von Serienmängeln, Streuschäden, Umweltschäden und sonstigen Sachverhalten, die dem Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen können, entwickeln wir dank der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Versicherern die richtige Handlungsstrategie.