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Immobilien

Wir verfügen über erstklassige Erfahrungen im Bereich Immobilienrecht und können unseren Mandanten praxisübergreifende Beratung anbieten, die sämtliche Aspekte von Immobiliengeschäften mit unterschiedlichsten Ausrichtungen wie Wohn- und Geschäftsgebäude, Einkaufszentren, Gebäude für touristische Nutzung, Hafengebäude und Güterverkehrszentren abdecken.

 

Zu unseren Mandanten zählen italienische Immobiliengesellschaften, nationale und internationale institutionelle Anleger, Immobilienfonds und Anlageverwaltungsgesellschaften.

 

Die Praxisgruppe Immobilienrecht verfügt über Fachkompetenzen bei der Gestaltung von Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien-Portfolios jeglichen Umfangs von gewerblich, privat oder industriell genutzten Immobilien unter Berücksichtigung des jeweils günstigsten Steuermodells.

 

Unsere Schwerpunkte sind:

 

  • Erwerb, Verkauf, Wertsteigerung und Entwicklung des Immobilienbestands von öffentlichen Behörden, Sozialversicherungsanstalten, Pensionsfonds und kirchlichen Einrichtungen
  • Erwerb/Verkauf von Immobiliengesellschaften
  • Auflegung von Gemeinschaftsfonds mit dem Schwerpunkt der Entwicklung von Infrastrukturen und Anlagen zur Erzeugung alternativer Energien
  • Genehmigungsverfahren bei der Banca d’Italia für Dienstleistungen im Bereich der kollektiven Anlagenverwaltung durch Anlageverwaltungsgesellschaften, die auf dem Sektor der Gemeinschaftsfonds tätig sind.
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